Angaben gemäß § 5 TMG
Gesellschafter: Katholische Hospitalvereinigung Thüringen gGmbh
Geschäftsführer: Dr. Martin Krajci
Einrichtungsbezeichnung:
Medizinisches Versorgungszentrum mit angestellten Ärzten
Rechtsform, Registrierung, Sitz:
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Maßgabe des GmbH-
Gesetzes mit Sitz in Erfurt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Erfurt unter der
Nummer HRB 507246.
Vertretungsberechtigte:
Jeanette Schüller - Verwaltungsleiterin
Postanschrift:
Schillerstraße 25, 99096 Erfurt
Kontaktdaten:
Telefon: +49 (0) 361 - 777 916 10
Telefax: +49 (0) 361 - 777 916 11
E-Mail: info(at)faz-kaffeetrichter.de
Aufsichtsbehörde:
(für die niedergelassenen und angestellten Ärzte)
Landesärztekammer Thüringen
Im Semmicht 33
07751 Jena
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Landesärztekammer Thüringen
Im Semmicht 33
07751 Jena-Maua
Berufsrechtliche Regelungen:
Für die Ärzte sind die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen insbesondere die
Bundesärzteordnung (BÄO), das Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG), die
Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen, die Approbationsordnung für Ärzte
(Appr0Ä), die Gebührenordnung für Ärzte (GOA) und die die Weiterbildungsordnung der
Landesärztekammer Thüringen. Die berufsrechtlichen Regelungen für die Ärzte sind
abrufbar unter vvww.gesetze-im-internet.de, https://www.laek-thueringen.de/aerzte/recht-und-
doae/rechtsvorschriften/ und https://landesrecht.thueringen.de/bsth/search.
Die niedergelassenen und angestellten Ärzte mit der Berufsbezeichnung „Arzt" sind:
Dr. med. Helmut Ruhwedel
FA für PRM und Spezielle Schmerztherapie
Dr. med. Eberhard Müller
FA für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Spezielle Schmerztherapie
Silke Thiele
FÄ für Gynäkologie und Geburtshilfe
Dr. Metush Qorrolli
FA für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Dr. Rostyslav Pavlutskyi
FA für Allgemeinmedizin
Dr. med. Anne Wiese
FA für für Orthopädie und Unfallchirurgie, Spezielle Unfallchirurgie, Sportmedizin
Katrin Finn
FA für Orthopädie und Unfallchirurgie
Tina Kühn
FA für Gynäkologie und Geburtshilfe
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen
Regelungen einsehbar unter: http://www.bundesaerztekammer.de/recht/berufsrecht/muster-berufsordnung-aerzte/muster-berufsordnung/
Heilberufegesetz des Landes Thüringen
https://www.laek-thueringen.de/wcms/RA/Thueringer-Heilberufegesetz-AeV/$FILE/Th%20%c3%bcringer%20Heilberufegesetz.pdf
2. Weitere Angaben
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
HDI Versicherung AG
HDI Platz 1
30659 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
(Auszug aus den Versicherungsbedingungen)
"A 1-6.3 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus im
Ausland vorkommender Schadenereignisse.
A 1-6.3.1 Versichert sind Schäden, sofern diese auf
A1-6.3.1.1 die Ausübung der versicherten Tätigkeit im Inland, Geschäftsreisen oder die
Teilnahme an Kongressen, Ausstellungen und Messen im Ausland
zurückzuführen sind;
A1-6.3.1.2 Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen im Ausland zurückzuführen sind.
A1-6.3.1.3 Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für einen vorübergehenden
Auslandsaufenthalt in den Staaten der Europäischen Union oder den Ländern
Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz aus Anlass der
Berufsausübung oder zum Zwecke einer beruflichen Aus-und Weiterbildung
für die Dauer von bis zu 100 Tagen pro Jahr. Die vorübergehende Tätigkeit im
Ausland muss jedoch der versicherten Tätigkeit im Inland entsprechen. Für
eine dauerhafte Tätigkeit und/oder für eine Zweitpraxis im Ausland besteht
kein Versicherungsschutz. Die Mitversicherung beschränkt sich mit Ausnahme
der eigenen beruflichen Aus-und Weiterbildung auf ambulant konservative
Tätigkeiten. Ambulant operative bzw. stationäre Tätigkeiten gind nut
mitversichert, wenn diese im Versicherungsschein dokumentiert sind.
(...)
A1-6.3.2 Deckungseinschränkungen bei Auslandsschäden
bei Schadensereignissen im Ausland sowie bei mitversicherten Ansprüchen,
die im Ausland geltend gemacht werden, werden abweichend von Ziff. A1-5.4
die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die
Versicherungssumme angerechnet.
Kosten sind:
Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-und Gerichtskosten, Aufwendungen zur
Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des
Versicherungsfalls sowie Schadensermittlungskosten, auch Reisekosten, die
dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten
auf Weisung des Versicherers entstanden sind."
Design/Programmierung